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VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 19 K 07.00212 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit; Entscheidungserhebliche Tatsachenfrage, deren Klärung in einem Berufungsverfahren zu erwarten ist;Organisation Tablighi-Jamaat (TJ)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929
Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der …
Auszug aus VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 19 K 07.00212
Die verfügte Aussetzung des Verfahrens war vorliegend analog § 94 VwGO im Ermessen geboten, dies im Hinblick auf die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 21. April 2009 (19 ZB 08.842) zugelassene Berufung gegen das Urteil der Kammer vom 15. Januar 2008 bzw. das nunmehr anhängige Berufungsverfahren (19 B 09.929) (folgend: Bezugsverfahren). - VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175
Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch …
Auszug aus VG Ansbach, 29.07.2009 - AN 19 K 07.00212
Eine derartige Klärung kann allerdings derzeit wohl nicht bejaht werden, zumal gerade der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Parallelverfahren (siehe Beschluss vom 19.2.2009 - 19 CS 08.1175; den Beteiligten ebenfalls bekannt) ausgeführt hat, dass die Frage zu klären sei, ob die TJ tatsächlich eine Vereinigung sei, die den Terrorismus unterstütze, nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Form der Einholung eines Sachverständigengutachtens, dessen Erforderlichkeit sich geradezu aufdränge.